Einführung in das juristische Denken und Arbeiten
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Einführung in das juristische Denken und Arbeiten
Hausarbeit
Gutachtenstil
Subsumtion
Stufe | Bedeutung | Beispiel | sprachlicher Ausdruck |
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1. Hypothese | Fragestellung | Ein Brötchen könnte eine Sache sein. | Konjunktiv, mit Fragewörtern |
2. Obersatz | Definition | Sachen sind körperliche Gegenstände, § 90 BGB. | Indikativ, Aussagesatz |
3. Untersatz | Subsumption (Unterordnung des Sachverhalts unter den Tatbestand) | Brötchen sind körperliche Gegenstände. | Indikativ, Aussagesatz |
4. Schlusssatz | Ergebnis | Brötchen sind Sachen. | Indikativ, ggf. Kausaladverbien |
Gutachtenstil vs. Urteilsstil
Gutachtenstil: Ausdruck der Prüfung einer juristischen Frage, insb. der Subsumtion
Urteilsstil: Ausdruck der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung/rechtlichen Bewertung
Bestandsaufnahme
Konkret Gewolltes in abstrakte Anspruchsgrundlage (Rechtsgrundlage) überführen
- Warum: Zeitersparnis, Sicherheit nichts zu übersehen, Überblick
- Wie: abhängig vom Sachverhalt
- Zeitstrahl
- Personen-Skizze (von Rechtsverhältnissen)
Beratungsklausur
- sog. Anwaltsklausur: Wozu rät man einer Partei? (keine Falllösung, sondern erkennen, wie gefragt werden kann und wie der Einstieg in Rechtsgutachten gefunden wird)
- Was ist das Ziel (Soll-Zustand)?
- Wie ist die Rechtslage (Ist-Zustand)?
- Welche Optionen gibt es?
- Qualifizierte Entscheidung, Ratschlag
Gerechtigkeit
Sitte | Recht | Moral | |
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Definition, Beispiele | Gebräuche, Gewohnheiten, Anstandsregeln (z.B. Einladung zum Essen, Schenkungsversprechen) | Gesamtheit von Verhaltensregeln für das Zusammenleben in der Gemeinschaft von Menschen, die mit staatlicher Gewalt durchgesetzt werden können | Sollensvorschriften zur Verwirklichung des Guten (z.B. Verbot der Lüge, des Ehebruchs) |
Kontrolle, Sanktion | Gesellschaftliche Missachtung | Staat | Gewissensvorwurf |
Auslegungsmethoden
Methode zur Ermittlung des rechtlichen Sinngehalts einer Gesetzesvorschrift (Rekonstruktion des dem Gesetz innewohnenden Gedankens
, Savigny)
Legaldefinition | Gesetzgeber schreibt selbst vor, wie Merkmale auszulegen sind |
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Grammatikalische Auslegung | Wortauslegung nach dem natürlichen Wortsinn |
Systematische Auslegung | Ermittlung des Inhalts eines Begriffs anhand des Zusammenhangs mit anderen Begriffen derselben oder verwandter Rechtsnormen (oft: „Erst-Recht-Schluss“) |
Subjektiv-historische Auslegung | Wille des Gesetzgebers (insbesondere in amtlichen Begründungen des Gesetzgebungsverfahrens) |
Objektiv-teleologische Auslegung | Sinn und Zweck einer Vorschrift (wichtigste Auslegungsmethode) |
Grenzen der Auslegung |
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Analogie
Beachtung der Wortlautgrenze schafft Regelungslücke (unbewusste, planwidrige Unvollständigkeit des Normtextes) = Schließung der Regelungslücke durch Anwendung der für einen ähnlichen Tatbestand angeordneten Rechtsfolge